DSGVO – ein großen Thema für die Arbeitnehmerüberlassung
Als Unternehmen im Bereich der Personalvermittlung müssen wir aktiv Daten erheben. Wir fungieren als Bindeglied zwischen dem Kunden und unserem Mitarbeiter. Dazu gehört selbstverständlich auch die vertrauliche Weitergabe von Daten an unsere Kunden. Ohne gewisse Nachweise und Auskünfte wäre unser Geschäft nichtig.
Nachdem wir nun seit Mai 2018 nicht mehr dem Bundes- sondern dem EU-Recht unterliegen, ist unser Tagesgeschäft zu einem Drahtseilakt geworden. Selbstverständlich – und das haben wir auch bereits vor der neuen Gesetzgebung getan – erhält jeder Mitarbeiter Auskunft, welche Daten und zu welchem Zwecke wir diese gespeichert haben und was davon weitergegeben wird.
Rein juristisch betrachtet, ist es gegenwärtig bereits heikel Bewerbungsunterlagen entgegen zu nehmen. Aus diesem Grunde müssen wir bei einer Einstellung eine Erklärung des Arbeitnehmers einfordern. Kommt es zu keinem Vertragsverhältnis händigen wir die Unterlagen wieder komplett aus. Sämtliche eventuell vorhandenen Daten werden gelöscht. Der Zeitraum, den der Gesetzgeber hierfür vorgibt, beträgt 72 Stunden.
Zu einem guten Arbeitsverhältnis gehört für uns immer Vertrauen und Transparenz. In der Regel können wir alle Unsicherheiten durch ein klärendes Gespräch beseitigen. Gerne geben wir unseren Mitarbeitern detaillierte Auskünfte.
Selbstverständlich enthält unsere Datenschutzerklärung die wesentlichen Informationen zu unserem Umgang mit vertraulichen Daten.