Personaldienstleister mit Herz und Verstand
Personaldienstleister mit Herz und Verstand
In Deutschland – als Mitglied der EU – gelten seit dem Jahr 2002 die Gleichbehandlungsrichtlinien in Beschäftigung und Beruf.
Hintergrund ist der Schutz vor Diskriminierung und die Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung.
Aber auch im Jahre 2018 gibt es immer noch Tätigkeitsbereiche, in denen Vorgesetzte Probleme mit der Akzeptanz bzw. Toleranz haben.
Sollte man glauben, dass Homosexualität heute gar kein Thema mehr ist und ausschließlich im privaten Bereich eine Rolle spielt, so wird man leider schnell eines Besseren belehrt. Leider haben wir in vielen beruflichen Bereichen auch immer noch nicht die Gleichstellung der Frau erreicht, wenn es um Aufstiegschancen und Gehaltshöhe geht.
Vorreiter für einen toleranten Umgang und für die Gleichstellung aller Menschen, egal welcher Hautfarbe, welchen Geschlechts, welcher sexuellen Präferenz, welcher Religion etc. sind Tätigkeitsfelder im kulturellen und künstlerischen Bereich.
Im Wirtschafts-, Gesundheits- und Sportbereich gibt es leider noch viele Defizite. Hier begegnet man leider häufig noch Intoleranz und Ausgrenzung.
Als moderner, sozialer und aufgeschlossener Personaldienstleister betonen wir an dieser Stelle, dass wir uns dem Grundsatz der Gleichstellung ausdrücklich und gerne verpflichten.